 Hochwasser
gehören zu den sog. "Elementarschäden", zu denen
auch Sturm, Blitzschlag oder Erdbeben und Vulkanausbrüche gehören.
Was
man so allgemein als "Wasserschaden" zu kennen glaubt, teilt sich in
verschiedene Untergruppen auf z.B. in
"echte" Hochwasser durch Gewässerüberlauf
"Oberflächenwasser-Stau" nach einem Regenguß
den klassischen "Wasserleitungsbruch" z.B. an der Waschmaschine(kein
Elementarschaden im eigentlichen Sinn und daher ggf. in der Hausrat/Gebäude-Versicherung
enthalten)
einen Wasserleitungsbruch auf der Straße vor dem Einspeisepunkt ins Hausnetz
(kein Elementarschaden im eigentlichen Sinn)
und andere Spezialfälle
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Wer
zahlt? Zunächst muss mit einem Vorurteil aufgeräumt werden:
die Landes- oder Bundesregierung bzw. der
Staat haftet keinesfalls automatisch für Schäden durch solche Ereignisse
- es sei denn es sind fahrlässige Fehler in der Ausweisung von Baugebiete
etc. gemacht worden. In der Regel gibt es also kein Anrecht auf Entschädigung-
im Hochwassergebiet zu wohnen ist somit volles privates Risiko. Die
Bundesregierung hat 2004 ein (für die Allgemeinheit begrüßenswertes)
neues Hochwasserschutzgesetz (siehe
externer Link: http://www.bmu.de/files/artikelgesetz_hochwasserschutz.pdf
) entworfen,
das diese Entwicklung noch verstärkt. Der Staat wird sich in Zukunft völlig
aus dem Bereich Entschädigung herausziehen, weil es einfach nicht mehr finanzierbar
ist, die Schäden von wenigen Hochwasseropfern zu finanzieren, die fahrlässig
in Flussniederungen hinein bauen. Entschädigungen werden dann aufgrund von
politischem Druck aus Kulanz gezahlt. Mit gesundem Menschenverstand wird klar:
Das
gilt sowohl für die Direktschäden als auch für die Nachfolgeschäden
(z.B. geminderter Verkaufspreis der Immobilie). Kein Wunder, dass im Katastrophenfall
nur ein Bruchteil der Schäden versichert wird: 
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In
der Regel werden Naturkatastrophen und einige der o.g. Schadentypen auch nicht
über die Standart-Hausratsversicherung bzw. andere "Normalverbraucher-Versicherungen"
abgedeckt. Selbst wenn über Wasserschäden etwas im Text steht, heisst
das nicht automatisch, dass man beim Wasser im Keller wegen Bachhochwasser Entschädigungen
sieht. Es könnten z.B. nur Schäden durch geplatze Wasserschläuche
an der Waschmaschine oder eine geplatze Wasserleitung versichert sein. Also muss
jeder seinen Versicherungstext so formulieren, dass besondere Risiken auch schriftlich
genannt werden. Vorsicht: Der Öltank, der im Fall von Hochwasser oft aufschwemmt
und bricht und dessen Schäden meist vielfach höher ist als ein einfacher
Wasserschaden (durch das Öl nämlich) gilt nicht als "Leitung"
und ist in Standardversicherungen meist nicht inbegriffen. Wer einen Öltank
hat, sollte dafür sorgen, dass er auf keinen Fall platzt und die ganze Nachbaschaft
verseucht; vergleiche auch http://verbraucherschutz.wtal.de/hochwasser.htm
(externer Link). Tipp:
Alle Versicherungstexte müssen auch dahin gelesen werden, was NICHT
versichert wird, nicht nur, was versichert wird! Im Grunde gilt: Ist etwas nicht
aufgeführt, so ist es meist auch nicht versichert.
 In
dichtbesiedelten Flussgebieten entstehen bei der Überflutung kleiner Flächen
schnell Millionenschäden. | |
Und:
In traditionellen Überflutungsgebieten* gibt es de facto kaum Versicherer,
die Risiken durch Hochwasser absichern - und wenn dann nur mit hohen Kosten. *(sog.
ZÜRS III Gebiete mit Überschwemmungswahrscheinlichkeiten von einmal
in 10 Jahren
oder häufiger) Somit
ist eine gründliche Vorbereitung und Aufklärung sowie der Verzicht auf
Bauen in Flussgebieten (trotz ggf. niedriger
Preise) die beste Möglichkeit, Schäden
zu verhindern oder zu minimieren.
Es
kann hier nicht pauschal und gleichzeitig verbindlich über die Frage diskutiert/beraten
werden, wann bzw. ob eine Zusatzversicherung gegen Hochwasserschäden nötig
oder als "Überversicherung" gilt. Wir möchten zwei Links geben,
die weitere verbindliche Beratungen (per Internet und Hotline) geben: |