Hochwasser und Versicherung

Überschwemmungen können neben Keller auch höhere Gebäudeteile stark schädigen.
Hochwasser gehören zu den sog. "Elementarschäden", zu denen auch Sturm, Blitzschlag oder Erdbeben und Vulkanausbrüche gehören.

Was man so allgemein als "Wasserschaden" zu kennen glaubt, teilt sich in verschiedene Untergruppen auf z.B. in

  • "echte" Hochwasser durch Gewässerüberlauf
  • "Oberflächenwasser-Stau" nach einem Regenguß
  • den klassischen "Wasserleitungsbruch" z.B. an der Waschmaschine(kein Elementarschaden im eigentlichen Sinn und daher ggf. in der Hausrat/Gebäude-Versicherung enthalten)
  • einen Wasserleitungsbruch auf der Straße vor dem Einspeisepunkt ins Hausnetz (kein Elementarschaden im eigentlichen Sinn)
  • und andere Spezialfälle

Wer zahlt?
Zunächst muss mit einem Vorurteil aufgeräumt werden: die Landes- oder Bundesregierung bzw. der Staat haftet keinesfalls automatisch für Schäden durch solche Ereignisse - es sei denn es sind fahrlässige Fehler in der Ausweisung von Baugebiete etc. gemacht worden. In der Regel gibt es also kein Anrecht auf Entschädigung- im Hochwassergebiet zu wohnen ist somit volles privates Risiko.

Die Bundesregierung hat 2004 ein (für die Allgemeinheit begrüßenswertes) neues Hochwasserschutzgesetz (siehe externer Link: http://www.bmu.de/files/artikelgesetz_hochwasserschutz.pdf ) entworfen, das diese Entwicklung noch verstärkt. Der Staat wird sich in Zukunft völlig aus dem Bereich Entschädigung herausziehen, weil es einfach nicht mehr finanzierbar ist, die Schäden von wenigen Hochwasseropfern zu finanzieren, die fahrlässig in Flussniederungen hinein bauen. Entschädigungen werden dann aufgrund von politischem Druck aus Kulanz gezahlt. Mit gesundem Menschenverstand wird klar:

Das gilt sowohl für die Direktschäden als auch für die Nachfolgeschäden (z.B. geminderter Verkaufspreis der Immobilie). Kein Wunder, dass im Katastrophenfall nur ein Bruchteil der Schäden versichert wird:

Schadenstabelle (in Klammern davon versichert): BRD hat 9,2 (1,8), Österreich und Tschechien ca.2-3 (0,4 bzw. 0,9), Europa etwa über 15 Milliarden Euro Schäden. (3,1)

 

In der Regel werden Naturkatastrophen und einige der o.g. Schadentypen auch nicht über die Standart-Hausratsversicherung bzw. andere "Normalverbraucher-Versicherungen" abgedeckt. Selbst wenn über Wasserschäden etwas im Text steht, heisst das nicht automatisch, dass man beim Wasser im Keller wegen Bachhochwasser Entschädigungen sieht. Es könnten z.B. nur Schäden durch geplatze Wasserschläuche an der Waschmaschine oder eine geplatze Wasserleitung versichert sein. Also muss jeder seinen Versicherungstext so formulieren, dass besondere Risiken auch schriftlich genannt werden. Vorsicht: Der Öltank, der im Fall von Hochwasser oft aufschwemmt und bricht und dessen Schäden meist vielfach höher ist als ein einfacher Wasserschaden (durch das Öl nämlich) gilt nicht als "Leitung" und ist in Standardversicherungen meist nicht inbegriffen. Wer einen Öltank hat, sollte dafür sorgen, dass er auf keinen Fall platzt und die ganze Nachbaschaft verseucht; vergleiche auch http://verbraucherschutz.wtal.de/hochwasser.htm (externer Link).

Tipp: Alle Versicherungstexte müssen auch dahin gelesen werden, was NICHT versichert wird, nicht nur, was versichert wird! Im Grunde gilt: Ist etwas nicht aufgeführt, so ist es meist auch nicht versichert.
Rheinufer bei Düsseldorf.
In dichtbesiedelten Flussgebieten entstehen bei der Überflutung kleiner Flächen schnell Millionenschäden.

 

Und: In traditionellen Überflutungsgebieten* gibt es de facto kaum Versicherer, die Risiken durch Hochwasser absichern - und wenn dann nur mit hohen Kosten.
*(sog. ZÜRS III Gebiete mit Überschwemmungswahrscheinlichkeiten von einmal in 10 Jahren oder häufiger)

Somit ist eine gründliche Vorbereitung und Aufklärung sowie der Verzicht auf Bauen in Flussgebieten (trotz ggf. niedriger Preise) die beste Möglichkeit, Schäden zu verhindern oder zu minimieren.

Es kann hier nicht pauschal und gleichzeitig verbindlich über die Frage diskutiert/beraten werden, wann bzw. ob eine Zusatzversicherung gegen Hochwasserschäden nötig oder als "Überversicherung" gilt. Wir möchten zwei Links geben, die weitere verbindliche Beratungen (per Internet und Hotline) geben:

  • von Seiten der Versicherer (also der Versicherungsfirmen!):
  • von Seiten der Versicherungsnehmer

    Unsere kostenlose PDF-Broschüre mit Tipps für Bauherren und Immobilien-Investoren zum Bauen in Hochwassergebieten mit einer Checkliste vor dem Kauf einer Immobilie. Es wird gezeigt, wie man das Risiko besser einschätzen kann und warum z.B. Kommunen die Hochwassergefährdung oft verschweigen.

    Was tun bei einem Schadensfall mit Hochwasser: Bei einem Hochwasser-Schaden muss in der Regel zeitnah und ausführlich informiert und dokumentiert werden, sonst "versandet" der Anspruch auf Versicherungsleistungen und/oder öffentliche Entschädigung.

Dies ist keine Rechtsberatung! Bitte wenden Sie sich an die genannten Links zur weiteren Beratung.

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28.02.2006 20:49 updated by Bene